Verhaltenskodex für Lieferanten der egeplast pro cable

Vorwort

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sind für uns als familiengeführte Unternehmensgruppe ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir denken seit jeher in Generationen. Deshalb nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber und Geschäftspartner ernst und setzen uns nach Kräften dafür ein, eine lebenswerte Welt für unsere Kinder und zukünftige Generationen zu hinterlassen. Um diesem Anspruch auch entlang unserer Lieferketten gerecht zu werden, erwarten wir von jedem Unternehmen, jeder Organisation und jeder Einzelperson, die uns Waren oder Dienstleistungen anbietet (im Folgenden „Lieferant“ genannt), dass sie unser Engagement teilen und die in diesem Verhaltenskodex genannten Bestimmungen einhalten.
Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren konsequente Umsetzung von all unseren Lieferanten, einschließlich aller Niederlassungen und beteiligten Subunternehmen, erwartet wird. Weiterhin wird von unseren Lieferanten erwartet, dass sie nach dem Vorsorgeprinzip handeln, um ethischen, sozialen, ökologischen und lieferkettenbezogenen Risiken zu begegnen.

Im Einzelnen verlangen wir von unseren Lieferanten die Einhaltung der folgenden Punkte:

1. ETHIK

1.1 Einhaltung von Gesetzen

Der Lieferant hält die Gesetze der geltenden Rechtsordnung in vollem Umfang ein.

1.2 Fairer Wettbewerb

Die Regeln für einen fairen Wettbewerb sind unabdingbare Voraussetzung für eine leistungsorientierte Marktwirtschaft, um wirtschaftliche Effizienz, Entwicklung und Innovationen zu fördern. Daher achtet und fördert der Lieferant den fairen Wettbewerb und agiert in Übereinstimmung mit allen geltenden Wettbewerbs- und/oder Kartellgesetzen.

1.3 Verbot von Korruption und Bestechung

Der Lieferant duldet keine Art von Korruption, Bestechung oder Erpressung noch beteiligt er sich in irgendeiner Form daran. Dies umfasst auch jegliche illegalen Zahlungsangebote oder ähnliche Zuwendungen an Amtsträger, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Unseren Mitarbeitern werden keine Geschenke oder persönlichen Vorteile angeboten, die als Bestechung aufgefasst werden könnten. In keinem Fall werden Geschenke oder Bewirtungen angeboten, um eine Geschäftsbeziehung unangemessen zu beeinflussen, bzw. die gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen.

1.4 Anti-Geldwäsche

Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche ein und setzt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscheaktivitä ten um. Wir akzeptieren nur Geldmittel aus legitimen Quellen.

1.5 Datenschutz

Der Lieferant verwaltet und schützt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsordnung, insbesondere der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO).

1.6 Vertraulichkeit

Der Lieferant respektiert die vertraulichen Geschäftsinformationen anderer und schützt entsprechende Rechte.

1.7 Identifizierung von Bedenken

Der Lieferant ermutigt seine Mitarbeiter, Bedenken, Beschwerden oder potenziell ungesetzliche Aktivitäten am Arbeitsplatz bzw. bei geschäftlichen Aktivitäten vertraulich zu melden, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen drohen, und stellt ihnen entsprechende Mittel zur Verfügung. Der Lieferant untersucht solche Berichte und ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen.

2. ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE

2.1 Menschenrechte

Der Lieferant respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Lieferanten zu verhindern.

2.2 Inklusion und Diversität

Der Lieferant fördert die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und die Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter. (ILO C111)

2.3 Individuelle Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Lieferant respektiert das Recht seiner Arbeitnehmer, Organisationen nach eigener Wahl zu bilden und diesen beizutreten. Zusätzlich gewährt er den Organisationen der Arbeitgeber in Bezug auf ihre Bildung, Tätigkeit und Verwaltung gebührenden Schutz gegen etwaige Einmischungen. (ILO 87, ILO 98)

2.4 Keine Belästigung und keine Nötigung

Der Lieferant toleriert kein Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt), das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann.

2.5 Faire Arbeitsbedingungen

Der Lieferant vergütet seine Mitarbeiter angemessen und gewährleistet die Zahlung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne (siehe ILO-Themenseite zu Löhnen). Außerdem hält er die für das jeweilige Land gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit ein. (ILO C1)

2.6 Verbot von Zwangsarbeit

Der Lieferant beschäftigt niemanden gegen seinen Willen noch zwingt er Menschen zur Arbeit. Praktiken wie Erpressung, z. B. durch Einbehaltung des Reisepasses oder ähnliches, sind nicht zulässig. (ILO C29, C105)

2.7 Verbot von Kinderarbeit

Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestimmungen in Bezug auf die Abschaffung der Kinderarbeit und den Kinder- und Jugendschutz, so wie sie in der nationalen Gesetzgebung oder, bei fehlender Gesetzgebung, in den Konventionen der International Labour Organization (ILO) festgelegt sind, einzuhalten. Er verpflichtet sich  insbesondere, keine Personen einzustellen, die das geforderte Mindestarbeitsalter nicht erreicht haben. (ILO C138, C182)

2.8 Gesundheit und Sicherheit

  1. Der Lieferant sorgt für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Unfällen, chemischen, biologischen und physikalischen Gefahren sowie Berufskrankheiten, ein- schließlich Mitarbeiterunterweisungen und persönlicher Schutzausrüstung. (ILO C155, C161, C187)
  2. Der Lieferant identifiziert und verhindert wirksam relevante Risiken und Notfallsituationen am Arbeitsplatz, in der öffentlichen Umgebung und in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Wohnräumen und stellt geeignete Notfallpläne, regelmäßige Sicherheitsschulungen und Reaktionsverfahren sicher.

3. PRODUKTSICHERHEIT

Der Lieferant hält alle geltenden Produktsicherheitsvorschriften ein, kennzeichnet Produkte ordnungsgemäß und kommuniziert die Anforderungen an die Produkthandhabung umfassend. Bei berechtigtem Bedarf ist uns und den relevanten Stellen proaktiv die entsprechende Dokumentation einschließlich aller notwendiger sicherheits- und umweltrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. für Gefahrstoffe).

4. UMWELT

4.1 Einsparung von Ressourcen

Der Lieferant praktiziert eine systematische Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die dazu beiträgt, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.

4.2. Vermeiden von kritischen Inhaltsstoffen

Zum Schutz des Lebens an Land und unter Wasser (Biodiversität) entscheidet sich der Lieferant im Rahmen der Möglichkeiten für umweltfreundliches Rohmaterial.

4.3. Reduktion von Abfall

Der Lieferant minimiert Abfälle und fördert Kreislaufwirtschaft, indem er wiederverwertbare Produkte und Verpackungen herstellt bzw. einsetzt und die Rückführung von Wertstoffen zum Recycling erleichtert.

4.4 Reduktion der Treibhausgasemissionen

Der Lieferant reduziert die mit seinen Geschäftsaktivitäten verbundenen CO2-Emissionen wirksam. In diesem Zuge unterstützt er möglichst gebündelte Bestellungen, um die Umweltauswirkungen durch den Transport zu minimieren.

4.5. Betriebliches Umweltmanagementsystem

  1. Der Lieferant beachtet die gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.
  2. Der Lieferant richtet ein Umweltmanagementsystem ein oder wendet ein vergleichbares System an.

5. LIEFERKETTE

5.1 Unterauftragnehmer

Der Lieferant hält die zuvor formulierten Anforderungen und Standards innerhalb seiner Lieferkette ein, indem er seine Auftragnehmer und Zulieferer auf konsequente Weise analog verpflichtet und bewertet.

5.2 Regulierung der Lieferkette

Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Managements seiner Lieferketten ein. Dies gilt u.a. für alle sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten sowie speziellen Vorgaben, wie z.B. die EU-Konfliktmineralienverordnung.

5.3 Lokale Gemeinschaften

Der Lieferant respektiert die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange der Anwohner im Bereich seines Betriebes bzw. seiner Produktionsstätten.

6. TRANSPARENZ UND OFFENLEGUNG

6.1 Nachhaltigkeitsinformationen

Der Lieferant legt Nachhaltigkeitsdaten offen und berichtet über seine Geschäftstätigkeit wahrheitsgemäß und vollständig sowie in Übereinstimmung mit den relevanten Berechnungs- bzw. Offenlegungsstandards.

6.2 Bereitstellung von Produktdaten

Der Lieferant stellt die relevanten und nachhaltigkeitsspezifischen Produktdaten entlang des Produktlebenszyklus zur Verfügung, um eine angemessene Kundenberatung zu ermöglichen.